Gültig für alle Ausbildungsverträge der Fahrschule „Fahr mit Freddy", Inhaber: Frederick Srb, Ootmarsumer Weg 25, 48527 Nordhorn.
§ 1 Vertragsschluss
(1) Der Ausbildungsvertrag zwischen dem Fahrschüler (nachfolgend „Schüler") und der Fahrschule Nordhorn (nachfolgend „Fahrschule") kommt durch schriftliche Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages zustande.
(2) Minderjährige Schüler bedürfen zur wirksamen Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
(3) Die Fahrschule ist berechtigt, den Abschluss eines Ausbildungsvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Die Fahrschule verpflichtet sich zur Erteilung von Fahrschulunterricht im Umfang der jeweiligen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und den Richtlinien der zuständigen Behörde.
(2) Der Ausbildungsumfang beinhaltet insbesondere:
- Theoretischen Unterricht gemäß FeV
- Praktischen Fahrunterricht (Grundfahraufgaben, Sonderfahrten)
- Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung
- Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bei der zuständigen Stelle
(3) Einzelne Fahrstunden, die über die Mindestanzahl hinausgehen, werden zusätzlich berechnet. Die aktuellen Preise sind der Preisliste zu entnehmen.
§ 3 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung für die Ausbildung ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss ausgehändigten Preisblatt. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Ausbildungsgebühr ist zu Beginn der Ausbildung fällig. Auf Antrag kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Einzelfahrstunden sind unmittelbar nach deren Durchführung zu bezahlen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die Fahrschule berechtigt, die Ausbildung zu unterbrechen, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind.
(4) Prüfungsgebühren der TÜV/DEKRA sowie Kosten des Straßenverkehrsamts sind nicht im Ausbildungspaket enthalten und werden separat in Rechnung gestellt.
§ 4 Pflichten des Schülers
(1) Der Schüler ist verpflichtet:
- Zu vereinbarten Fahrstunden pünktlich zu erscheinen
- Erforderliche Dokumente (Lichtbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis) rechtzeitig einzureichen
- Den Weisungen des Fahrlehrers während der Ausbildung Folge zu leisten
- Fahrstunden, die nicht wahrgenommen werden können, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen
- Den Theorieunterricht regelmäßig und vollständig zu besuchen
(2) Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunden können der vollen Stundenvergütung entsprechend in Rechnung gestellt werden.
(3) Der Schüler darf die Fahrstunde nur in nüchternem Zustand (keine Beeinträchtigung durch Alkohol, Drogen oder Medikamente) antreten. Der Fahrlehrer ist berechtigt, die Stunde abzubrechen und zu berechnen.
§ 5 Kündigung
(1) Der Ausbildungsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
(2) Im Falle der Kündigung durch den Schüler werden bereits erbrachte Leistungen nach den geltenden Stundensätzen abgerechnet. Bereits gezahlte Beträge, die über die erbrachten Leistungen hinausgehen, werden innerhalb von 14 Tagen erstattet.
(3) Die Fahrschule kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Schüler trotz Abmahnung seinen Pflichten nicht nachkommt oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
§ 6 Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Widerrufsbelehrung
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fahr mit Freddy – Fahrschule Nordhorn, Frederick Srb, Ootmarsumer Weg 25, 48527 Nordhorn, Tel: 05923 7890, E-Mail: info@fahrschule-nordhorn.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein per Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Wenn Sie den Widerruf per E-Mail oder schriftlich erklären, senden Sie bitte: Name, Adresse, Datum des Vertragsschlusses sowie Ihre Unterschrift (bei schriftlicher Erklärung).
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen zurückzuerstatten, außer für Leistungen, mit denen wir — auf Ihren ausdrücklichen Wunsch — bereits vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben.
§ 7 Haftung
(1) Die Haftung der Fahrschule für Schäden, die nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(2) Die Fahrschule haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Schulungsfahrzeugs durch den Schüler entstehen, sofern der Schüler die Anweisungen des Fahrlehrers missachtet hat.
(3) Für Schäden an persönlichen Gegenständen des Schülers übernimmt die Fahrschule keine Haftung, sofern diese nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen sind.
§ 8 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Schülers erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO). Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Nordhorn, sofern der Schüler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt deutsches Recht.